Vortrag

am

09.03.2006

Schinderhannes

Sein Lebensweg zwischen Taunus, Wetterau, Hunsrück und Odenwald nach Prozess- und Polizeiakten sowie mündlichen Überlieferungen.

Vortrag von Dr. Mark Scheibe am 9.3.2006

Das Kinderspiel „Räuber und Gendarm“ und die Erzählungen der Erwachsenen über den legendären Räuberhauptmann gehören sicher zu den Kindheitserinnerungen der überaus zahlreich erschienenen Vereinsmitglieder und Gäste. Carl Zuckmeier, geboren in Rheinhessen, war von dem extrovertierten Räuber so fasziniert, dass er ihm 1927 mit seinem Bühnenstück „Schinderhannes“ ein Denkmal setzte. Die Verfilmung des Stoffes 1958 verfestigte die Mär vom „Deutschen Robin Hood“.

Der Referent versuchte in seinem Vortrag die Vermischung von Dichtung und Wahrheit zu relativieren. Obschon auch er einräumen musste, dass dies im Endeffekt nicht möglich sein würde. Johannes Bückler war ein Räuber mit Charisma, der es schon zu Lebzeiten verstand, sich und seine Auftritte zu inszenieren. Die politische Situation begünstigten ihn und seine Räuberbande. Die französische Revolution hatte den rheinischen Gebieten zwölf Jahre lang kriegerische Auseinandersetzungen mit Befreiung und Besetzung, oft im monatlichen Wechsel, gebracht. Auch der territoriale Flickenteppich von Kleinststaaten begünstigte das Unwesen der Räuberbanden. „Häufig genügte der Sprung über einen Grenzbach“, so Dr. Scheibe, um sich bei Diebeszügen schnell in ein benachbartes Territorium zu flüchten.

Der Referent machte deutlich, dass Schinderhannes in den von den Franzosen besetzten linksrheinischen Gebieten sicherlich viele Verbrechen begangen habe, jedoch im Rechtsrheinischen nicht nur Unterschlupf gefunden und Verkaufsmöglichkeiten für Diebesgut bei Hehlern und auf Märkten gesucht habe. Nur seien die Verbrechen in den rechtsrheinischen Kleinstaaten nicht so systematisch ermittelt worden, wie dies die französische Verwaltung tat. Die dortige zeitaufwendige Zeugenbefragung genügte, dem Räuberhauptmann und seiner Bande, die durch gegenseitigen Verrat gefasst wurden, für 53 begangene  Delikte den Prozess zu machen. Offenbar wollte man das Ermittlungsverfahren, das ohnehin zwei Jahre dauerte, nicht noch weiter in die Länge ziehen.

Der Schauprozess endete nach vier Wochen und täglich sechs Stunden Verhandlung am 20. November 1803 mit 20 Todesurteilen. Am Tag der Exekution sollen 40000 Zuschauer der Hinrichtung beigewohnt haben; begierig, noch einen letzten Blick auf den berüchtigten und inzwischen sagenumwobenen Räuberhauptmann und seine Spießgesellen zu werfen.