Vortrag

am

21.10.2022

Das Rodheimer Schöffengericht im Mittelalter und in der frühen Neuzeit

Vorstandsmitglied Joachim Beuck referierte beim Rodheimer Geschichts- und Heimatverein (RGHV)

Zunächst stellte der studierte Jurist die Grundlagen der modernen Rechtsstaatlichkeit, wie das vom Staat geschaffene verbindliche Recht, das staatliche Gewaltmonopol und die Gewaltenteilung vor, um den Unterschied zum mittelalterlichen Recht deutlich zu machen. Dieses war dadurch gekennzeichnet, dass die Gerichte mit Laien besetzt waren, die meistens weder lesen noch schreiben konnten. Entschieden wurde nach mündlich überlieferten Rechtsgewohnheiten, dem „alten Herkommen“. Erst ab dem 13. Jahrhundert wurde damit begonnen, die angewendeten Rechtsgrundsätze aufzuschreiben.

Besetzt waren die Gerichte mit Schöffen, deren Aufgabe es war, zu urteilen, das heißt, die Gerichtsentscheidung zu fällen. Der Richter – meist der Graf oder als dessen Vertreter der Schultheiß – leitete lediglich die Verhandlung, verkündete die Entscheidung und hatte die Umsetzung des Urteils zu verantworten.

Die älteste Urkunde, die das Gericht in Rodheim erwähnt, wurde 1305 ausgestellt. Beuck konnte darstellen, dass das Gericht aber schon vor 1255 existiert haben muss. Es tagte am Marktplatz „unter dem Spielhaus“, also in dem offenen Raum im Erdgeschoss des ehemaligen Rodheimer Rathauses. Bei schwierigen Fällen oder wenn sie uneinig waren, holten sich die Rodheimer Schöffen Rat beim Friedberger Stadtgericht.

Das Rodheimer Gericht war ein Hochgericht, das im Unterschied zu einem Niedergericht auch Körperstrafen verhängen konnte, bis hin zur Todesstrafe, was der Referent am Fall des 1583 hingerichteten Wendel Buch konkret belegen konnte. Die Kosten, die für diese Hinrichtung angefallen waren, sind in der Rodheimer Bürgermeisterrechnung von 1583 detailliert aufgeführt. Anhand von historischen Karten konnte der Referent auch zeigen, wo sich die Hinrichtungsstätte befand. Sie lag neben der Landstraße am Lohgraben, also unmittelbar an der Grenze zur Nieder-Rosbacher Gemarkung.

Zum Schluss stellte der Referent noch kurz die mittelalterlichen Gerichtsbezirke vor, die unmittelbar an Rodheim angrenzten.