Auf die Bedeutung der Worte „Mühle“ und „Müller“ im Sprichwort, in Liedtexten, im täglichen Sprachgebrauch und als Familiennamen wies Referent Will zu Beginn seiner Ausführungen hin. Dem Familiennamen Müller ist in Deutschland der Spitzenplatz nicht streitig zu machen. Als selbstständiger Handwerker ist der „Müller“ heute eine aussterbende Spezies, längst haben Großmühlen das Terrain übernommen. Ein gewisser Nimbus ist diesem uralten Gewerbe allerdings noch immer eigen; in vielen Regionen unseres Landes haben sich Mühlenfans, Technikfreaks und naturverbundene Hobbyforscher zusammengefunden, um die Erinnerung an die „ältesten Maschinen der Welt“ – so der Referent – wach zu halten.
Die Existenz der Mühlen war abhängig vom Wasserangebot. Die reichliche Wasserführung und günstige Geländeverhältnisse haben am heimatlichen Erlenbach in früheren Jahrhunderten zur Anlage von zahlreichen Mühlgräben und und Mühlteichen geführt. Von der Quelle unterhalb des Sandplackens im Taunus bis zur Mündung in die Nidda ist der Erlenbach 28,5 Kilometer lang. Die Quelle liegt 610 m über NN, 505 Meter Gefälle überwindet er bis zur Mündung. Insgesamt wurden 32 Mühlen von diesem Taunusbach betrieben, alleine 18 davon arbeiteten an seinem Mittel- und Unterlauf. Auf Köpperner Territorium siedelten sich 10 Mühlen an. Eine davon, die „unterste Mühle“ (auch Gebrannte Mühle, Tannenmühle und Grunermühle genannt), hat für die Gemeinde Köppern eine besondere Bedeutung: Im Jahr 1269 gab Gerhard III. von Eppstein eine Mühle zum Lehen „in Copperno“. Diese Ersterwähnung Köpperns in einem Mühlen-Lehensbrief wird der Mühle mit den vier bekannten Namen zugeordnet.
Bereits Friedrich Barbarossa erlies 1158 ein sogenanntes „Mühlenregal“, das nur dem Grundherren das Recht auf Bau und Betrieb von Mühlen zusicherte und die Untertanen zwang, ihr Mahlgut in einer dem Grundherrn gehörenden Mühle mahlen zu lassen (Mühlenzwang). Im 14. und 15. Jahrhundert entstanden dann die sogenannten Erbleihmühlen. Sicher ist, dass die „unterste Mühle“ eine echte Erbleihmühle war.
Heute ist die „Grunermühle“ eine Rodheimer Mühle – zumindest teilweise! Die Erklärung des Referenten Will ist einleuchtend: Vor der Teilung der Rodheim-Köpperner Waldmark weist das Homburger Saalbuch von 1575 die „Tannenmühle“ als eine zum Amt Homburg gehörende Erbleihmühle aus. Als die Markteilung im Jahr 1737 endgültig geregelt und in schriftlicher Form festgelegt war, übte bereits ein Rodheimer Ortsbürger -Johann Philipp Vorbach- auf der „Gebrannten Mühle“ das Müllerhandwerk aus. Er gehörte zu einer „Müllerdynastie“, die ab 1640 drei Erlenbachmühlen bewirtschaftete: Die Dickmühle, die immer in der Rodheimer Gemarkung lag, die Gebrannte-bzw. Tannenmühle und die Bornmühle, die Holzhausen zuzuordnen ist.
Ein „Unikum“ ist die heutige Grunermühle geblieben: Die Köppern-Rodheimer Grenze führt seit 1737 durch das Anwesen. Das alte Mühlengebäude steht in der Rodheimer Gemarkung, das Wohnhaus gehört zum Köpperner Gebiet. Das heißt auch, durch das Mühlengelände führt die Kreisgrenze: Wetteraukreis und Hochtaunuskreis; ehedem war es sogar eine „Staatsgrenze“: Großherzogtum Hessen und Landgrafschaft Hessen-Homburg.